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    |  |   |  | GLOBUS Sprachendienste |   |  |  Allgemeine Geschäftsbedingungen |  
    |  | 1. Allgemeines Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
              den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis der GLOBUS
              Sprachendienste, Dr. Michael Reimann (nachfolgend GLOBUS Sprachendienste genannt) und ihren Kunden für
              die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und werden vom Kunden
              mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger
              AGB des Kunden ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen,
              ausdrücklich ausgeschlossen.
 
 2. Auftragserteilung
 Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer
              Form über Computerterminal oder in sonstiger Weise. Dazu
              gibt er die Quell- und Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und
              besondere Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse
              mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen sind. Besondere
              Terminologiewünsche des Kunden für die Übersetzung
              werden nur nach Überlassung entsprechender Unterlagen, wie
              Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung
              der Übersetzung wird der jeweils vom Kunden angegebene Fertigstellungstermin
              fixiert. Uns sollte für die Anfertigung der Übersetzung  -  abhängig
              von Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes  -  mindestens
              ein Zeitraum von 48 Stunden ab Auftragsbestätigung zur Verfügung
              stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die MEZ bzw. MESZ. Wir
              können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
              Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich
              umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache
              nicht den Hauptverkehrsprachen angehört oder sonstige Gründe
              dazu Anlaß geben. Der vom Kunden elektronisch oder auf sonstige
              Art versandte Text wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
          Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn
              er von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt und
              vom Kunden unterschrieben und gestempelt zurückgesandt worden
              ist.". Der Vertrag kommt mit Zugang
              der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Eine Haftung
              unsererseits aufgrund von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln,
              die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung
              oder durch falsche oder mißverständliche Formulierungen
              des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche
              Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
 
 3. Vertraulichkeit
 Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich
              behandelt, alle Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet.
              Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen
              abgeschlossen werden.
 
 4. Ausführungen durch Dritte
 Wir dürfen uns zur Ausführung aller geschäftlichen 
              Aktivitäten, sofern es zweckdienlich erscheint, Dritter, d. 
              h. unabhängiger Übersetzer, bedienen. Kontakt zwischen 
              dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf der ausdrücklichen 
              Einwilligung von GLOBUS Sprachendienste, Dr. Michael Reimann. Sollte 
              unter Umgehung dieser Vereinbarung der Kontakt mit einem von uns 
              beauftragten Übersetzer aufgenommen werden, gilt für eine 
              direkte Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluß 
              zwischen dem Kunden und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes 
              von einem Jahr ab der Beendigung des letzten laufenden Auftrages, 
              daß GLOBUS Sprachendienste die Hälfte des Bruttovergütungsbetrages 
              aus dem so abgeschlossenen Vertrag als Vermittlungshonorar gebührt. 
              Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, daß der entgangene 
              Gewinn auf Seiten von GLOBUS Sprachendienste kleiner ist, als die 
              insoweit vereinbarte Vergütungssumme.
 
 5. Preise
 Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen
                 sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung
              vereinbart worden ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind
              Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.Übersetzungen werden 
              i. d. Regel als fortlaufender Text als Computerausdruck oder auf
               Datenträger geliefert bzw. elektronisch übermittelt
               und  nach Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs-
                und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache berechnet.
                 Eine abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder auf
                der  Grundlage des Ausgangstextes) kann vereinbart werden. Nachträgliche
                 Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie
                 Textmontage  etc. und auch Übersetzungen, bei denen eine
                 Zeilenberechnung  nicht sinnvoll erscheint, werden nach Zeitaufwand
                 berechnet. Formatierungs- und Layoutarbeiten werden nicht gemacht.
				 Mit  der Übersetzung verbundene Nebenkosten,
                 z. B. für Telekommunikation 
              oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen
               und Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier- und
              Versandkosten  gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dolmetschleistungen
              werden als Tagessatz (8 Stunden) zzgl. Nebenkosten (Reise-
              und Übernachtungskosten, 
              Tagegeld, Vorbereitungszeit u. a.) berechnet.
			  
			  Der Wohnsitz des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Es gelten angefangene angebrochene Tage als volle Tage.
Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, und soweit erforderlich und nichts anderes vereinbart wurde, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen. Während des Dolmetscheinsatzes ist es notwendig, dem (den) Dolmetscher(n) in ausreichendem Maße Pausen zu gewähren; das gilt ganz besonders für ganz- und mehrtägige Einsätze.
			  
			  
                Sämtliche zusätzlichen Vergütungsforderungen werden
                 dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Im übrigen
                  behalten wir uns Eilzuschläge für kurzfristigste
                  Aufträge 
              und Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Sie würden dem Kunden
               in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
 
 6. Lieferfristen und Termine
 Lieferfristen und Termine werden dem Kunden nach bestem Wissen
                und Gewissen angegeben. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald
                die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll)
                abgeschickt worden ist oder der Kunde die Übersetzung in
                der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Der Versand
                auf dem Postwege wird von uns ebenfalls per Fax oder E-Mail bestätigt.
                Ist die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder
                andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen,
                Ausfall der Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so
                ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt.
                Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende
                Störung beseitigt bzw. beendet ist.
 
 7. Stornierung
 Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis dahin entstandenen
                Kosten nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten.
                Nach Beginn der Übersetzungsarbeiten durch uns stehen uns
                Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes
                zu. Für den Fall der Stornierung von Dolmetschleistungen
                werden im Vertrag gesonderte Vereinbarungen getroffen.
 
 8. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung
              des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
 Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung
              des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. durch
              Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler
              eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen
              und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse, entstanden
              sind. In Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
              vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem
              Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise
              eingestellt oder eingeschränkt werden muß. Eine Haftung
              für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht.
              Die gesamte EDV wird regelmäßig auf Viren überprüft.
              Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jeglicher
              anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung
              der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche
              Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
 
 9. Reklamation
 Die fertige Übersetzung wird von uns auf Vollständigkeit 
              und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel 
              hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Rügt 
              der Kunde nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen 
              objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so gilt die 
              Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt 
              der Kunde innerhalb der 14 - Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, 
              nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser schriftlich konkret 
              mitzuteilen. In diesem Fall hat GLOBUS Sprachendienste ein Recht 
              zur Nachbesserung binnen angemessener Frist. Führt die Nachbesserung 
              zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Kunden das Recht 
              zur Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt 
              entsprechend der §§ 437 Nr. 1 und 2 oder 634 Nr. 1 und 
              3 BGB zu. Für die Beschaffenheit des Werkes gilt, daß 
              der Kunde zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB binnen 
              14 Tagen aufgefordert ist und daß mit Verstreichen der Abnahmefrist 
              auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann 
              als erfolgt gilt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen 
              wegen Mängeln in der Übersetzung, die auf unrichtige oder 
              unvollständige Informationen oder fehlerhafte Ausgangstexte 
              des Kunden selbst verursacht worden sind.
 
 10. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
 Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen 
              des von uns zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit 
              nur berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und 
              er in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist 
              zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens 
              eines Mangels sind die Rechte des Kunden auf die Rechte nach den 
              §§ 437 Nr. 1 un 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf 
              das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung 
              oder den Vertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall 
              haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung über 
              100.000,00 € abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird  -  
              außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz 
               -  auf diesen Betrag beschränkt. Sollten bei der Übersetzung 
              Dritte, d. h. externe Übersetzer von GLOBUS Sprachendienste 
              beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte Übersetzung 
              abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch GLOBUS Sprachendienste 
              nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche 
              des Kunden gegen GLOBUS Sprachendienste davon abhängig gemacht, 
              daß der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gegen 
              diese Übersetzer gerichtlich  -  der Privatkunde seine 
              Ansprüche außergerichtlich  -  gegen den Übersetzer 
              geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden 
              die Ansprüche von GLOBUS Spachendienste gegen den Übersetzer 
              an den Kunden abgetreten, der Kunde nimmt die Abtretung an. Wir 
              verpflichten uns in einem solchen Fall dem Kunden den vollen Namen 
              und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten wir zur 
              Befriedigung der Ansprüche des Kunden subsidiär herangezogen 
              werden, so ist der Kunde verpflichtet, vorher seine Ansprüche 
              an den Übersetzer wieder an uns zurück abzutreten.
 
 11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht
 Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf
                der schriftlichen Zustimmung von uns. Der Kunde kann nur mit
                unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
                aufrechnen.
 
 12. Zahlungsbedingungen
 Das Honorar für die Übersetzung  bzw. Dolmetschleistung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, daß eine anderslautende einzelvertragliche Regelung bzw. Zahlungsmodalität vereinbart wurde.
              Der Rechnungsbetrag ist per Rechnung, per Nachname, per Botenlieferung
              oder Kreditkarte zu bezahlen. Im letzteren Fall hat der Kunde bei
              Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die Kreditkartennummer
              und die Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte bekanntzugeben.
              Darüber hinaus hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die
              Anschrift, unter der die Karte registriert ist. Mit der Auftragserteilung
              ermächtigt der Kunde zum Einzug des Rechnungsbetrages per
              Kreditkarte. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt
              der Kunde in Verzug, ohne daß es einer weiteren besonderen
              Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
              des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.
              März 2000 (BGBl. I S. 330).
 
 13. Versand, Übertragung
 Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt in
              der Regel ab unserer den Versendevorgang bearbeitenden Geschäftsstelle.
              Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung
              der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung
              oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine
              Haftung nicht übernommen.
 
 14. Eigentumsvorbehalt
 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
              Forderungen unser Eigentum.
 
 15. Geheimnisschutz
 Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden,
                uns und dem Übersetzer kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit
                nicht gewährt werden.
 
 16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen
              zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem
              Recht unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts. Soweit
              zulässig, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand.
 
 17. Wirksamkeit
 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die
                Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann
                eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten
            kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
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