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GLOBUS Sprachendienste |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Sprachentraining) |
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Anmeldung:
Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars kommt der Unterrichtsvertrag zwischen GLOBUS Sprachendienste, Dr. Michael Reimann, nachfolgend GLOBUS Sprachendienste genannt, und dem Kunden zu dem auf dem Anmeldeformular vereinbarten Konditionen zustande.
Zahlungsbedingungen:
Mit der Anmeldung ist die Kursgebühr von dem Kunden in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es sind andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
Veranstaltungszeiten:
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Kurstermine können in Ausnahmefällen bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt und verschoben werden, ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.
Kündigung:
Die Kündigung des Unterrichtsvertages wird für die vereinbarte Dauer ausgeschlossen, hiervon ist auch das Recht zur Kündigung gem. § 627 BGB umfaßt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Teilnahmebescheinigung:
Auf Wunsch erhält der Kunde nach Abschluß eines Kurses eine Teilnahmebescheinigung.
Datensicherheit:
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erfaßten Daten werden absolut vertraulich behandelt; der Kunde ist mit der elektronischen Datenerfassung im Projektierungsprogramm von GLOBUS Sprachendienste einverstanden.
Haftung:
Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden in den Betriebsräumen eingebrachten Gegenstände übernimmt GLOBUS Sprachendienste keine Haftung. An Exkursionen nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil und stellt GLOBUS Sprachendienste von allen Haftungen frei. Für etwaige Schäden, gleich welcher Art, übernimmt GLOBUS Sprachendienste keine Haftung.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den getroffenen Vereinbarungen ist Hannover.
Schriftform und salvatorische Klausel:
Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unzulässig/nichtig sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien sind dann gehalten, eine der unwirksam/nichtigen Klausel nahe kommende Vereinbarung zu treffen.
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